Registrierung von klinischen Prüfungen

Das International Commitee of Medical Journal Editors (ICMJE) fordert für alle klinischen Studien, die bei einem der beteiligten Journals veröffentlicht werden sollen, eine prospektive Registrierung in einem von der ICMJE anerkannten Register.

In der aktuellen Version der Deklaration von Helsinki wird ebenfalls unter Nr. 35 gefordert: „Jedes Forschungsvorhaben, an dem Versuchspersonen beteiligt sind, ist vor der Rekrutierung der ersten Versuchsperson in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu registrieren.“

Wir, die Ethikkommission der Landesärztekammer Thüringen, unterstützen diese Forderung.

Wir empfehlen Ihnen, die Registrierung im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) vorzunehmen.

 Das Deutsche Register Klinischer Studien

  • ist seit August 2008 online (www.drks.de)
  • erlaubt die ICMJE-konforme Registrierung klinischer Studien
  • arbeitet mit den medizinischen Ethik-Kommissionen zusammen, um Synergien bei der Datenerfassung zu nutzten (Daten aus Modul 1 und 2 können z. B. direkt übernommen werden)
  • ist eines von 10 WHO-Primärregistern
  • ist Mitglied des WHO-Netzwerkes. Daten können somit problemlos zwischen den WHO-Registern ausgetauscht werden und gehen also keinesfalls verloren.